[ Auszug: Im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer
Partei wird das Verfahren, wenn es die Insolvenzmasse betrifft,
unterbrochen, bis es na ... ]
[ Buch 1 Allgemeine Vorschriften(ZPO) ] [ Buch 2 Verfahren im ersten Rechtszug(ZPO) ] [ Buch 3 Rechtsmittel(ZPO) ] [ Buch 4 Wiederaufnahme des Verfahrens(ZPO) ] [ Buch 5 Urkunden- und Wechselprozess(ZPO) ] [ Buch 6 Verfahren in Familiensachen(ZPO) ] [ Abschnitt 7 Verfahren in Lebenspartnerschaftssachen(ZPO) ] [ Buch 7 Mahnverfahren(ZPO) ] [ Buch 8 Zwangsvollstreckung(ZPO) ] [ Buch 9 Aufgebotsverfahren(ZPO) ] [ Buch 10 Schiedsrichterliches Verfahren(ZPO) ] [ Buch 11 Justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union(ZPO) ] [ Abschnitt 3 Prozesskostenhilfe nach der Richtlinie 2003/8/EG(ZPO) ]
[ ZPO Unterbrechung durch Tod der Partei ] [ ZPO Unterbrechung durch Insolvenzverfahren ] [ ZPO Unterbrechung durch Prozessunfähigkeit ] [ ZPO Unterbrechung durch Nacherbfolge ] [ ZPO Aufnahme bei Nachlasspflegschaft und Testamentsvollstreckung ] [ ZPO Unterbrechung durch Anwaltsverlust ] [ ZPO Unterbrechung durch Stillstand der Rechtspflege ] [ ZPO Aussetzung bei Vertretung durch Prozessbevollmächtigten ] [ ZPO Aussetzung bei abgeschnittenem Verkehr ] [ ZPO Verfahren bei Aussetzung ] [ ZPO Wirkung von Unterbrechung und Aussetzung ] [ ZPO Form von Aufnahme und Anzeige ] [ ZPO Ruhen des Verfahrens ] [ ZPO Säumnis beider Parteien; Entscheidung nach Lage der Akten ] [ ZPO Rechtsmittel bei Aussetzung ]